Stipendien

PostDoc-Brückenförderung
Forschungsstipendien zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Sachsen-Anhalt. Promovierten Wissenschaftlerinnen (i.d.R. innerhalb von 5 Jahren nach der Promotion) der OVGU soll es ermöglicht werden, ihre wissenschaftliche Arbeit (z. B. Habilitation oder Vorbereitung eines Forschungsvorhabens) fortzusetzen. Die Auschreibung erfolgt ein Mal jährlich.

Abschlussstipendium für Promovierende
Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg vergibt dieses Abschlussstipendium an Promovierende, die an der Otto-von-Guericke-Universität immatrikuliert sind, und bei denen aufgrund außergewöhnlicher familiärer Belastungen eine Verzögerung der fristgerechten Fertigstellung der Promotion aufgetreten ist.

Promotionsstipendium
An der Medizinischen Fakultät werden im Rahmen der Leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) Mittel zur Förderung von Doktoranden der OvG-Universität Magdeburg in Form eines Promotionsstipendiums zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung ist zwei Mal jährlich möglich.

Nachwuchsfonds
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Medizinischen Fakultät für Reisen an auswärtige Einrichtungen sowie Kongress- oder Tagungsteilnahmen zur aktiven Darstellung eigener Forschungsergebnisse.
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.

Förderung der Palliativversorgung – Projekte des wissenschaftlichen Nachwuchs
Gefördert werden Forschungsprojekte zur Palliativversorgung, die von Nachwuchswissenschaftlern konzipiert und durchgeführt werden. Die Themen der Forschungsprojekte müssen eine hohe Relevanz für die Palliativversorgung und einen fundierten Forschungsbezug haben.

Reisebeihilfen für experimentelle Projekte im Bereich Biomedizin 
Mit den Reisebeihilfen fördert der Boehringer Ingelheim Fonds Nachwuchsforscher/-innen (Doktoranden und Postdoktoranden), die experimentelle Projekte in der biomedizinischen Grundlagenforschung durchführen wollen und dafür klar definierte Methoden erlernen möchten, die wichtig für ihre laufende Forschung und für die Arbeit ihres Labors sind. Reisebeihilfen werden für Aufenthalte bis zu höchstens drei Monaten gewährt. Sie bestehen aus einem Pauschal betrag zur Deckung der Kosten für Reise und Unterkunft sowie eventuell anfallender Kursgebühren. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.